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Einigung auf CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Die Unterhändler von EU-Parlament, Rat und EU-Kommission haben sich am frühen Morgen auf eine Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geeinigt. Dieser solle ab 1. Oktober 2023 u. a. für Eisen und Stahl, Zement, Elektrizität und Wasserstoff zunächst in einer Testphase gelten, in der Importeure auf die Berichterstattung beschränkt seien. Eine vollständige Überprüfung der CBAM-Regeln durch die Kommission solle 2027 erfolgen. Offen sei noch, ob europäische Exporteure aus den CBAM-Sektoren weiterhin Freizuteilungen erhalten. Eine Klärung sei in der kommenden Woche beim sogenannten Jumbo-Trilog in Brüssel möglich.