WV Stahl
stahl-online-news

Erweiterte Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Gestern habe der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten die Revision der sogenannten Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) von Unternehmen gebilligt. Bisher mussten nur börsennotierte Konzerne, Banken und Versicherungen nichtfinanzielle Informationen offenlegen. Nun müssen alle Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, über 40 Mio. € Jahresumsatz sowie mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Auch Unternehmen außerhalb der EU seien betroffen, wenn sie mehr als 150 Mio. € Umsatz in der EU erzielen und dort eine Tochterfirma haben. Die ersten Unternehmen müssen 2025 über das Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten, Nicht-EU-Konzerne ab 2028. Die Standards für das sogenannte ESG-Reporting, dass sich auf die Offenlegung von Daten über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Corporate Governance beziehe, würden von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) erarbeitet.