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EU-Beihilferegeln gelockert

Die EU-Kommission habe die im März wegen des russischen Einmarschs in die Ukraine eingeführten Beihilferegeln, die zum Jahresende auslaufen sollten, bis Ende 2023 verlängert. Dies ermögliche den EU-Staaten, Unternehmen, die besonders von den hohen Energiepreisen betroffen seien, zu unterstützen. Die Obergrenze für Hilfen an einzelne Unternehmen werde von 500.000 auf 2 Mio. € erhöht. Dabei solle es für die Unternehmenshilfen verschiedene Stufen mit unterschiedlichen Obergrenzen geben, die sich am jeweiligen Energieverbrauch orientieren. So könne z. B. ein energieintensives Unternehmen für bis zu 80 % der Energiekosten Staatshilfen erhalten, die aber 150 Mio. € nicht überschreiten dürfen. Zudem sollen Firmen, die wegen höherer Sicherheitsanforderungen in Liquiditätsnöte geraten, von staatlichen Garantien profitieren. Jetzt seien außerdem auch Hilfen erlaubt, die dazu beitragen, die europäischen Stromsparziele zu erreichen.