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EU: höhere Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU intensiviere die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, damit die Umweltziele erreicht werden können. Im nächsten und in den darauffolgenden Jahren werde dies den Umfang der Be­richt­erstat­tung, die Form der digi­ta­len Bereit­stel­lung, die exter­ne Prüfung der nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung sowie die Auswei­tung des Krei­ses der zur Bericht­erstat­tung Verpflich­te­ten betreffen. Die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung solle u.a. in ökolo­gi­scher Hinsicht intensiviert werden. Hier­un­ter falle die Taxonomie-Verordnung, eine EU-Verord­nung über die Einrich­tung eines Rahmens zur Erleich­te­rung nach­hal­ti­ger Inves­ti­tio­nen. Die Verordnung liefere ein Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem zur Einord­nung nach­hal­ti­ger Wirt­schafts­ak­ti­vi­tä­ten, indem Krite­ri­en und Verfah­ren zur Entwick­lung nach­hal­ti­ger Inves­ti­tio­nen fest­ge­schrie­ben werden. Dies solle Investitionen in nachhaltige Projekte erleichtern. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass die Regelungen zur künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung auslegungsbedürftig und unübersichtlich gestaltet seien. (FAZ 16.11.20)