EU: höhere Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU intensiviere die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, damit die Umweltziele erreicht werden können. Im nächsten und in den darauffolgenden Jahren werde dies den Umfang der Berichterstattung, die Form der digitalen Bereitstellung, die externe Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung sowie die Ausweitung des Kreises der zur Berichterstattung Verpflichteten betreffen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung solle u.a. in ökologischer Hinsicht intensiviert werden. Hierunter falle die Taxonomie-Verordnung, eine EU-Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen. Die Verordnung liefere ein Klassifizierungssystem zur Einordnung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, indem Kriterien und Verfahren zur Entwicklung nachhaltiger Investitionen festgeschrieben werden. Dies solle Investitionen in nachhaltige Projekte erleichtern. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass die Regelungen zur künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung auslegungsbedürftig und unübersichtlich gestaltet seien. (FAZ 16.11.20)