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EU informiert WTO über Verlängerung von Importzöllen

Die EU-Kommission hat die WTO in Kenntnis gesetzt, dass die Maßnahmen zum Schutz der europäischen Stahlindustrie, die die Kommission im Juli 2018 eingeleitet hat, in ähnlicher Form bis mindestens Mitte Juli 2021 gelten sollen. Die Schutzmaßnahmen schließen 26 Produktgruppen ein und treten in Kraft, wenn eine bestimmte Liefermenge nach Europa überschritten wird. Für zusätzliche Importe werden dann Zölle in Höhe von 25 % fällig. Eine endgültige Entscheidung werde die in Handelsfragen zuständige Kommission, nach Rücksprache mit den EU-Staaten und anderen betroffenen Ländern, bis zum 04.02.19 treffen.
(FAZ, Tagesspiegel und RP 05.01.19)