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EU-Instrument gegen unerwünschte Auslandsinvestitionen

Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Kooperationsmechanismus beschlossen, mit dessen Hilfe entschieden werden kann, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt werden soll. Die Kommission kann sich zu Fällen äußern, in denen mehrere Mitgliedstaaten oder EU-Projekte betroffen sind. (RP 06.03.19)