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EU-Klimaziel: Unklarheit über die Verteilung der Lasten

Das neue Klimaziel der EU-Kommission, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren, gelte nicht für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen. Im Rahmen der Lastenverteilung innerhalb der EU erhalte jeder EU-Staat einen eigenen Zielwert, abhängig von der wirtschaftlichen Leistungskraft des jeweiligen Landes. Bis Frühsommer 2021 wolle die EU-Kommission die Lastenverteilung definieren. Sie erwäge, einen höheren Anteil der Reduktionslasten in den Emissionshandel zu verlagern und das Emissionshandelssystem auf Gebäude und Straßenverkehr auszuweiten. Dies wäre Gift für die von der Politik gewünschten und dringend notwendigen Investitionen, besonders in den energieintensiven Branchen, so Carsten Rolle vom BDI. Längerfristig spreche jedoch vieles dafür, die Sektoren schrittweise in einem System zusammenzuführen. Auch das Vorhaben der EU-Kommission, auf Importe aus Nicht-EU-Ländern, die geringere Klimaschutzauflagen erfüllen müssen, eine CO2-Grenzabgabe zu erheben, werde in der Wirtschaft skeptisch gesehen. (Handelsblatt 21.09.20 und Welt am Sonntag 20.09.20)