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EU-Kommission stellt Regelungen für Gaszahlungen klar

Die EU-Kommission habe noch einmal verdeutlicht, dass Unternehmen, die wie von Moskau gefordert, ein Bankkonto in Russland eröffneten und Lieferungen weiterhin in Euro zahlten, die EU-Sanktionen gegen Russland nicht unterlaufen würden. Dies hindere Russland nicht daran, das Geld anschließend umzutauschen. Eine Verletzung der Sanktionen wäre es hingegen, wenn Unternehmen zu diesem Zweck ein zweites Konto eröffneten, auf das das Geld dann in Rubel umgetauscht eingehe. Nicht akzeptabel sei es, dass der Kauf von Seiten Russlands erst als vollständig angesehen werde, wenn die Umrechnung erfolgt sei.