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EU-Kommission unnachgiebig bei Energiebeihilfen

Bei dem am Donnerstag beschlossenen „Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ (Temporary Crisis and Transition Framework) sei die EU-Kommission den von der Bundesregierung erhobenen Forderungen zu Energiebeihilfen nicht gefolgt. Demnach habe die Kommission der Verlängerung der Förderzeitraums über den Jahreswechsel 2023/24 hinaus ebenso wenig zugestimmt wie der Erhöhung der Beihilfeobergrenzen oder der Streichung des Kriteriums „Gewinnrückgang“. Die Beschlüsse spiegelten einen Stimmungswandel in der Kommission wider. So würde zunehmend die Gefahr gesehen, dass die Subventionen Staatshaushalte belasten und den Schuldenabbau erschweren, aber auch den Wettbewerb innerhalb der EU verzerren, da wirtschaftsstarke Staaten wie Deutschland ihren Unternehmen stärker helfen könnten.