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EU-Ministerrat stimmt für Lieferkettengesetz

Der Wettbewerbsfähigkeitsrat der Wirtschaftsministerinnen und -minister habe sich gestern grundsätzlich auf ein europaweit geltendes Lieferkettengesetz geeinigt. Mit diesem sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, sich entlang ihrer Lieferkette an Menschenrechtsstandards und Umweltschutz zu halten. Die EU-Kommission hatte dazu im Februar einen Vorschlag vorgelegt. Der Einigung entsprechend, sollen die Regeln zunächst für große Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten und einem weltweiten Jahresumsatz von 300 Mio. € gelten. Später sollen sich auch Unternehmen mit zwischen 500 bis 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. € daran halten müssen. Die Details müssten noch zwischen EU-Mitgliedstaaten und EU-Parlament verhandelt werden. Das Parlament werde sich voraussichtlich im nächsten Mai auf eine Position festlegen. Das deutsche Lieferkettengesetz, das ab Januar 2023 greife, sei weniger streng und gelte zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.