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EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung europarechtswidrig?

Wie ein Gutachten im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen aufzeige, könnten die Pläne der EU-Kommission zur Neufassung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) europarechtswidrig sein. So komme Martin Nettesheim, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen nach Prüfung der Richtlinie zu dem Ergebnis, dass Teile der geplanten Berichterstattungspflichten nicht von der EU-Kommission regelt werden dürften. Es sei nicht einmal ”im Ansatz gesetzgeberisch festgelegt”, wie die betreffenden Faktoren für die geplanten Berichtsstandards zu immateriellen Anlagewerten erfasst und bewertet werden sollen. Dafür seien ”hochgradige politische Wertungen” erforderlich, für die nicht die Kommission, sondern der EU-Gesetzgeber zuständig sei.