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EU-Richtlinienvorschlag zum „Corporate Sustainable Reporting“ (CSRD)

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des EU-Richtlinienvorschlags zum CSRD auszudehnen, zu vereinheitlichen und klarzustellen, sei zu begrüßen, so Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Positiv sei die stärkere Verankerung in der Corporate Governance der Unternehmen sowie die Ausweitung des Kreises der betroffenen Firmen. Die Stakeholder würden eine global vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen. Daher sollte für weltweit tätige Unternehmen ein internationaler Standard entwickelt werden, der wie bei den International Financial Reporting Standards (IFRS) in europäisches Recht übernommen werden könne. Das internationale Instrumentarium für die inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte auf globaler Ebene weiter konkretisiert werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Richtlinie bis Ende 2022 transformieren und die Unternehmen sowie deren Prüfer bereits für die Geschäftsjahre ab 2023 anwenden. Dieser Zeitplan sei ambitioniert. Daher wäre eine stufenweise Ausweitung mit einer angemessenen Übergangsfrist hilfreich.