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EU: Vereinbarung zu Schutzmaßnahmen in Handelsabkommen

Die Verhandlungspartner der EU-Länder und des EU-Parlaments haben vereinbart, mit einem neuen Gesetz die Schutzbestimmungen in Handelsabkommen zu vereinheitlichen. Danach können Industrieverbände und Gewerkschaften eine Untersuchung der Kommission beantragen. Wenn die Kommission es für erforderlich halte, könnten dann vorübergehenden Schutzmaßnahmen verhängt werden. (Politico 28.11.18)