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EuGH: Ceta verstößt nicht gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das umstrittene Streitschlichtungsverfahren im Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada (Ceta) für rechtens erklärt. Belgien war dem Vorhaben, ein neues multinationales Handelsgericht zu schaffen, das über Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten entscheiden soll, zunächst mit Widerstand begegnet und hatte sich an den EuGH gewandt. Damit das Schiedsgericht entstehen kann, müssen alle EU-Staaten Ceta ratifizieren. Der BDI begrüßte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Es sei die Aufgabe der EU, modernen Investitionsschutz auch mit Drittstaaten durchzusetzen, so BDI-Geschäftsführungsmitglied Stefan Mair. (Börsen-Zeitung 01.05.19, SZ und FAZ 02.05.19)