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Finale Beihilfeleitlinien erlauben Strompreiskompensation

Die jetzt vorliegenden finalen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission ermöglichten es den nationalen Regierungen, bestimmten energieintensiven Branchen, darunter stahlerzeugenden Unternehmen, auch weiterhin einen Teil der indirekten Kosten für emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen auszugleichen. Die Leitlinien sähen vor, dass die Höhe der Strompreiskompensation aus Steuermitteln auf 75 % begrenzt wird und die profitierenden Unternehmen verpflichtet werden, ihre Energieeffizienz mithilfe externer Fachleute zu verbessern. Von der Liste der Sektoren gestrichen, die eine Kompensation erhalten können, seien aber die Hersteller nahtloser Stahlröhren. (HB 22.09.20)