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Früherer Kohleausstieg nicht geplant

Die Bundesregierung habe dem Eindruck widersprochen, das Ende der Kohleverstromung vorziehen zu wollen. Das Kohleausstiegsgesetz habe explizit einen Ausstieg bis spätestens 2038 festgelegt. Die Kapazitäten der Kohlekraftwerke würden sich derzeit nach dem vorgesehenen Pfad des Kohleverstromungs-Beendigungsgesetz verringern, stellte eine Sprecherin des Bundeswirtschafts-ministeriums klar. Die geplante Verringerung der Kapazitäten von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen bis 2022 auf 15 Gigawatt werde aber voraussichtlich „übererfüllt“. Dies sei auf eine Überzeichnung in der Ausschreibung für das Abschalten von Steinkohleblöcken und „marktgetriebene Stilllegungen“ zurückzuführen.