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Gasumlage ab Anfang Oktober geplant

Mit der von der Bundesregierung geplanten Gasumlage sollen die Energieimporteure ab Anfang Oktober 90 % der Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von russischem Gas an private und gewerbliche Kunden weitergeben können. Der hierfür in das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) aufgenommene Paragraf 26 solle nun im Zuge einer Rechtsverordnung umgesetzt werden. Die dazu erforderliche Ressortabstimmung habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestern eingeleitet, der Kabinettsbeschluss soll in Kürze folgen. Die Höhe der bis Ende März 2024 befristeten Umlage stehe jedoch noch nicht fest, erwartet werden nach Aussage von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck zwischen 1,5 und 5 Cent je Kilowattstunde.