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Geplante Gas-Umlage in aktueller Form rechtlich nicht umsetzbar

Die von der Bundesregierung ab Oktober geplante Gas-Umlage für alle Gaskunden zur Stützung der Versorger könne nach Angaben von Regierungs- und Koalitionsvertretern nicht wie derzeit vorgesehen erhoben werden. Die Rechtslage nach dem aktuellen Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) lasse eine solche Umlage für Kunden mit Festpreis-Verträgen nicht zu. Ersten Schätzungen aus der Branche zufolge gehe es dabei um bis zu einem Viertel aller Verträge vorwiegend mit Haushalts- und Industrie-Kunden. Es werde nun erwogen, im September das EnSiG noch einmal zu ändern, damit die Gas-Umlage ab Oktober greifen könne. Die Verordnung regele auch, dass die Umlage für Industrie und Haushalte in Anlehnung an die Höhe der Ersatz-Beschaffungskosten der Importeure alle drei Monate neu angepasst werde. Zudem stelle die Regierung erstmals eine Gas-Mangellage fest, die Voraussetzung für die Umlage ist. Deren Höhe solle Mitte August bekannt gegeben werden und zwischen 1,5 und 5 Cent je Kilowattstunde liegen.