Gesetzesänderung zur Sicherung der Energieversorgung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 7. Juli u. a. mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz werde zudem ermöglicht, dass zum Ersatz der Gasverstromung Braun- und Steinkohlekraftwerke aus den Reserven geholt werden können. Durch eine weitere Änderung des Energiesicherungsgesetzes seien außerdem Staatsbeteiligungen an Gasimporteuren möglich. Die Gesetzesänderungen sollen heute noch den Bundesrat passieren.