Gutachten für mehr Rechtssicherheit beim Lieferkettengesetz
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium werde heute ein Gutachten zum deutschen sowie zum europäischen Lieferkettengesetz vorlegen, das für mehr Rechtssicherheit sorgen könne. Im Rahmen der europäischen Regeln sollte demnach eine Liste sicherer Herkunftsländer erstellt werden, die sowohl „die einschlägigen Konventionen für Menschen- und Arbeitnehmerrechte ratifiziert haben“ als auch über eine „funktionierende rechtsstaatliche Ordnung verfügen“. In diesen Ländern könnten Verstöße gegen Menschen- und Arbeitnehmerrechte wirksam vor Gericht gebracht werden. Zulieferer aus diesen Ländern müssten von EU-Unternehmen nicht vorab überprüft werden. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen aus nicht sicheren Herkunftsländern könne erleichtert werden, wenn die EU Positiv- und Negativlisten erstelle, die etwa die Wahrung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten zertifizieren. Dadurch lasse sich der Kontrollaufwand reduzieren.