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Industrie droht Verlust der Privilegien bei den Stromkosten

Viele energieintensive Unternehmen könnten durch einen Corona-bedingten Produktionsrückgang die Vorteile der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) verlieren, die Unternehmen von einem Teil der Umlage nach dem EEG befreit. Dies wäre zum Teil mit empfindlichen finanziellen Einbußen verbunden. Voraussetzung für die BesAR, die jedes Jahr neu beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden müsse, sei u.a., dass die Stromkosten der Firma oder eines selbständigen Unternehmensteils einen Anteil von mindestens 14 oder 20 % an der Bruttowertschöpfung ausmachten. Außerdem müsse der Stromverbrauch mindestens eine Gigawattstunde betragen. (HB 13.08.20)