Industrie fordert flexiblere Fristen für das Beantragen von Ausnahmeregelungen bei den Energiekosten
In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium mahnen die energieintensiven Industrien (EID) und der Verband der Industriellen Kraftwirtschaft (VIK) aufgrund der Corona-Krise flexiblere Fristen für das Beantragen von Ausnahmeregelungen bei den Energiekosten an. Die Deutsche Emissionshandelsstelle habe auf ihrer Website bereits angekündigt, sich bei nicht eingehaltenen Fristen in Folge der derzeitigen Situation im weiteren Vollzug des Europäischen Emissionshandels oder der Strompreiskompensation kulant zu zeigen. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und die Bundesnetzagentur haben während der Krise Entgegenkommen bei momentan Fristprobleme bei Anträgen zur Besonderen Ausgleichsregelung und der Marktkommunikation signalisiert. Aber auch bei dem bei bestimmten Unternehmen am 31. März fälligen Emissionshandelsbericht oder der Abgabe von Emissionsberechtigungen (30. April) seien flexiblere Fristen notwendig, so EID und VIK. Zudem sei die Strompreiskompensation, mit ihrer Beantragungsfrist Ende Mai gefährdet. Auch die Mitteilungspflichten für geförderte KWK-Anlagen oder die Meldung zu selbstverbrauchten Strommengen seien betroffen. (Energate Messenger vom 26.03.2020)