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Klimaschutzgesetz muss nachgebessert werden – Planungssicherheit gefordert

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoße das im Dezember 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz teilweise gegen das Grundgesetz und müsse bis Ende 2022 nachgebessert werden. Denn die in dem Gesetz bis zum Jahr 2030 festgelegten Emissionsmengen seien mit Grundrechten vor allem jüngerer Generationen unvereinbar, da hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen würden. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor einigen Klimaschützern recht gegeben, die gegen das Klimaschutzgesetz geklagt hatten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte nach dem Beschluss, die Poli­tik müsse die lang­fris­ti­gen CO2-Ziele nun auf parla­men­ta­ri­schem Wege fest­le­gen. Es müssten „gangbare Klimapfade bis 2050“ aufgezeigt werden, um CO2-Reduktionen vorzugeben. Dies würde den Unternehmen Planungssicherheit für die Entwicklung neuer Technologien und Investitionen geben.