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Klimaschutzgesetz soll erneut nachgebessert werden

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Deutsche Klimaschutzgesetz im April für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte, legte die Bundesregierung einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vor. Demnach solle sich u.a. der Treibhausgasausstoß in Deutschland bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um 65 % verringern. Der Bundesrat habe den Entwurf nun als zu wenig ambitioniert und zu ungerecht in der Lastenverteilung abgelehnt und Nachbesserungen gefordert. Die Bundesregierung werde nun zur Stellungnahme des Bundesrats eine Gegenäußerung verfassen und diese dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort werde das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung stehen. Spätestens drei Wochen nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet habe, werde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.