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Kohleländer sollen sich am Strukturumbau beteiligen

Eckpunkte des Begleitgesetzes zum Kohleausstieg sehen eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bundesländer von 10 % vor. Von den insgesamt 40 Milliarden Euro für die nächsten 20 Jahre sind 14 Milliarden Euro als direkte Finanzhilfen für die Länder vorgesehen. (FAZ und faz.net 13.04.19)