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Kompromiss zu Energieeinsparzielen beschlossen

Mit der im Trilog zwischen schwedischer Ratspräsidentschaft, Europäischem Parlament und EU-Kommission erzielten Verständigung zur Energieeffizienzrichtlinie gebe es nun eine rechtlich verbindliche Vorgabe für Energieeinsparziele, an denen sich die Mitgliedstaaten messen lassen müssen. So sehe die Einigung vor, dass der Energieverbrauch der EU bis 2030 um knapp 12 % gegenüber einer Referenzentwicklung auf Basis des Jahres 2020 gesenkt werde. Im Durchschnitt seien die Staaten verpflichtet, ihren Energieverbrauch jährlich um 1,5 % zu senken. Die Richtlinie, die ein zentraler Baustein des Fit-for-55-Pakets ist, beziehe insbesondere auch den öffentlichen Sektor mit ein, der seinen Endenergieverbrauch um 1,9 % pro Jahr senken muss.