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Kriterien für grünen Wasserstoff festgelegt

Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt vorgelegt, der die Kriterien für die Erzeugung von grünem Wasserstoff vorgibt. Demnach müsse der Strom bis 2029 im selben Monat erzeugt werden wie der Wasserstoff, ab 2030 in derselben Stunde. Ab dem Jahr 2028 solle der Strom für grünen Wasserstoff zudem ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen, die jünger als 36 Monate sind und nicht öffentlich gefördert wurden. Darüber hinaus müssen Strom und Wasserstoff in der Regel in derselben Stromgebotszone produziert werden.