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Kurzarbeit bis Jahresende verlängert

Arbeitsminister Hubertus Heil habe der Regierung einen Verordnungsentwurf zur Abstimmung vorgelegt, wonach Unternehmen auch im 2. Halbjahr 100 % der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Kurzarbeiter aus öffentlichen Kassen erstattet bekommen sollen, ohne den Kurzarbeitern dafür Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen zu müssen. Nach den bisherigen Sonderregeln sei dies lediglich bis Ende Juni möglich. Betriebe, die Kurzarbeitern keine Weiterbildung anböten, würden dann ab Juli nur noch 50 % der Sozialversicherungsbeiträge erhalten.