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Kurzarbeiter-Regelungen: weitere Änderungen geplant

Die Bundesregierung wolle angesichts der unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs neue Änderungen bei den Regelungen zur Kurzarbeit umsetzen. Demnach sollen jetzt auch Zeitarbeiter bis Ende Juni Anspruch auf Kurzarbeitergeld erhalten. Zudem solle die Regierung die Möglichkeit haben, Arbeitgebern auch über Ende März hinaus die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter vollständig oder teilweise erstatten zu können. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung solle der Bundestag erteilen.