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Länder fordern Mitsprache bei möglicher Gasrationierung

Im Fall einer Gasmangellage würde die Bundesnetzagentur das verbliebene Gas rationieren und zuteilen. Nach geltendem EU-Recht seien geschützte Kundengruppen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und private Haushalte zuletzt von Gaseinsparungen betroffen. Dagegen habe die Bundesnetzagentur hinsichtlich einer möglichen Priorisierung nicht geschützter Unternehmen laut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, größtmögliche Freiheit, aber auch eine große Verantwortung. Mehrere Landes- und Bundespolitiker wollen diese Leitentscheidungen nicht allein einer Behörde überlassen. Sie fordern beispielsweise, dass der Bund bei der Festlegung der Grundlinien für eine Priorisierung von Gaslieferungen die Länder einbeziehen sollte. Die Fachpolitiker der Ampelkoalition würden dagegen, gerade mit Verweis auf die Komplexität der Materie, stärkere politische Vorgaben oder eine größere Beteiligung der Länder ablehnen.