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Lieferkettengesetz: Berichtspflichten verschoben

Eigentlich greife seit 1. Januar für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern ein Gesetz, das ihnen Sorgfaltspflichten im Umgang mit ihren Zulieferern auferlege. Laut dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sollen die Berichtspflichten nun erst zum 1. Juni 2024 umgesetzt werden. Die Unternehmen müssten jedoch jetzt schon u. a. eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich Beschäftigte von Zulieferern wenden können.