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Lieferkettengesetz: Unternehmen kaum vorbereitet

Obwohl deutschen Großunternehmen nur noch elf Monate zur Absicherung ihrer Lieferketten bleiben und Bußgelder drohen, seien viele der betroffenen Unternehmen laut einer Analyse der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen noch nicht auf das Anfang 2023 kommende Lieferkettengesetz vorbereitet. Fast die Hälfte der befragten 213 Großunternehmen nehme demnach bisher keine Kontrollen ihrer Lieferanten im Ausland vor.  Nur etwas mehr als ein Drittel der befragten Firmen habe bereits ein Informations- und Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter ihrer Zulieferer installiert. Lobbyverbänden sei es zwar gelungen, eine zivilrechtliche Haftung aus dem Lieferkettengesetz fernzuhalten. Einzelklagen von Betroffenen seien aber dennoch möglich. Nach Ansicht von Experten könne zudem die derzeit in Vorbereitung befindliche EU-Richtlinie zivilrechtliche Klagen mit aufnehmen. Am 15. Februar werde sich die EU-Kommission das nächste Mal mit dem Lieferkettengesetz befassen.