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Lieferkettengesetz verabschiedet – EU geht dies nicht weit genug

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Lieferkettengesetzes (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) beschlossen. Das Gesetz solle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die EU-Kommission wolle in ihrem, für Juni geplanten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz noch strengere Vorgaben festlegen, nach denen Unternehmen aller Größen einbezogen werden sollen, so EU-Justizkommissar Didier Reynders. Eine Schwelle von zunächst 3.000 Mitarbeitern im Jahr 2023 oder 1.000 ein Jahr später, wie in Berlin geplant, reiche nicht aus. Zudem sollen die EU-Regeln auch für Unternehmen gelten, die keinen Sitz in der EU haben, aber ihre Produkte im Binnenmarkt verkaufen wollen. Eine Beschränkung auf den ersten Zulieferer habe nur wenig Sinn, da diese meistens noch in der EU angesiedelt seien. Berücksichtigt werden müssten auch die sechste oder siebte Stufe der Lieferkette. Es werde geprüft, ob Verstöße nicht nur mit Bußgeldern geahndet, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden sollen.
(judid.de und FAZ 02.03.21, Börsen-Zeitung 04.03.21)