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Lieferkettengesetz vor Verabschiedung

Morgen solle das Bundeskabinett den überarbeiteten Entwurf des Lieferkettengesetzes verabschieden. Ab 2023 gelte das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten, ein Jahr später dann auch für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Bei Verstößen drohen großen deutschen Unternehmen Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten jährlichen Konzernumsatzes. Verbänden sei nur wenig Zeit eingeräumt worden, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. (Handelsblatt und Börsen-Zeitung 02.03.21)