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Lieferkettengesetze: IfW-Gutachten sieht negative Auswirkungen

Das ab dem kommenden Jahr geltende nationale Lieferkettengesetz sowie die geplante europäische Variante könnten dazu führen, dass deutsche Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen mit ärmeren Staaten abbrechen. Laut einem Gutachten des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW) im Auftrag des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall würden die Menschen in den betroffenen Ländern dadurch ihre wirtschaftlichen Entwicklungschancen verlieren, ohne dass sich die Menschenrechtslage verbessere. Im schlimmsten Fall würde es dort zu einer Verringerung des Pro-Kopf-Einkommens kommen. Denn oft würden gerade die Unternehmen, die Waren nach Deutschland oder in andere EU-Länder exportieren, höhere Löhne und Steuern als Firmen zahlen, die nur für den inländischen Markt produzieren. Entwicklungspolitische Ziele wie die Abkehr von Kinderarbeit seien aber bei einem sinkenden Pro-Kopf-Einkommen noch schwerer umzusetzen. Dies gelte besonders für die geplante, noch strenger gefasste, europäische Lieferkettenrichtlinie. In dem IfW-Gutachten werde alternativ eine sogenannte „Negativliste“ vorgeschlagen. In dieser sollen Zulieferer aufgeführt werden, die gegen Menschenrechte oder Umweltvorschriften verstoßen haben und mit Sanktionen belegt werden.