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Mehrwertsteuerpflicht für Gas-Umlage – Suche nach Entlastungsmöglichkeiten

Die Mehrwertsteuer-Richtlinie lasse es laut EU-Kommission nicht zu, die Gas-Umlage von der Steuer zu befreien, die nach jetzigem Stand bei 19 % liege. Bundesregierung und Kommission würden miteinander in Kontakt stehen, um Mittel zur Entlastung zu finden. So könne beispielsweise die Mehrwertsteuer auf die Umlage, die einen Mindestsatz von 5 % vorsehe, reduziert werden. Auch eine Senkung der Mehrwertsteuer insgesamt, vor allem für Gas und Strom, sei denkbar. Zudem sei es möglich, Gas zum Heizen zeitweise von der Energiesteuer zu befreien.