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Neue Klimaschutz-Beihilfeleitlinien

Gemäß der neuen Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie werde die EU-Kommission den Mitgliedstaaten mittelfristig die Subventionierung fossiler Energiequellen verbieten. Künftig sollen demnach nur noch Projekte staatlich gefördert werden, die mit den Klimazielen für 2030 und 2050 kompatibel sind und zur Dekarbonisierung beitragen. Erdgas solle befristet als „Brücke“ zu den erneuerbaren Energien gefördert und genutzt werden. Die Dauer der Frist bleibe in den Leitlinien offen. Die staatliche Förderung von Atomkraft werde dort nicht thematisiert. Nach den neuen Beihilfeleitlinien dürfen die Mitgliedstaaten energieintensive Branchen auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Produktion z. B. über eine Strompreiskompensation unterstützen. Laut dem CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber habe die Kommission die Liste der beihilfefähigen Sektoren deutlich gekürzt. Er kritisiere, dass die neuen Leitlinien vor allem ein Kostentreiber für viele mittelständische Betriebe seien.