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Neuregelungen zum Klimaschutz

Die Regierungsfraktionen haben sich auf eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zum Klimaschutz geeinigt. Um die Energiewende voranzubringen, sollen u.a. Sofortprogramme für die Sonnen- und Windkrafterzeugung den Zeitraum überbrücken, bis sich die EU auf ihre Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 geeinigt habe. Alte Windturbinen sollen schneller durch neue, leistungsfähigere Anlage ersetzt werden (Repowering). Zudem sollen die Messanforderungen an Stromspeicher vereinfacht, grüner Wasserstoff einer Regulierung in eigenen Netzen unterworfen und der Stromverbrauch, der zu seiner Erzeugung benötigt wird, vollständig von der EEG-Umlage befreit werden. Bevor der Bundestag morgen das verschärfte Klimaschutzgesetz verabschieden werde, wolle das Bundeskabinett heute das Klima­schutz-Sofort­pro­gramm 2022 beschlie­ßen. Es sehe in den kommen­den fünf Jahren weite­re 8,1 Mrd. € für Klima­schutz­in­ves­ti­tio­nen aus künf­ti­gen, noch nicht beschlos­se­nen Bundes­haus­hal­ten vor.