NRW-Landesregierung beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz
Während im ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung von mindestens 80 % im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben wurde, verpflichte sich die Landesregierung nun, bis 2050 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Zudem sei im Gesetz ein Zwischenziel für das Jahr 2030 ergänzt worden. Um sich bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten, habe das Landeskabinett gleichzeitig das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz vorgelegt. Bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben solle künftig Klimaanpassung mitbedacht werden. (PM Staatskanzlei NRW 21.12.20, SZ und WAZ 22.12.20)
Die nächsten stahl-online-news werden am 04.01.21 veröffentlicht.