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Reformiertes EEG soll 2021 in Kraft treten

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wolle in Kürze eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorlegen. Der Gesetz­ent­wurf stehe am 23. Septem­ber auf der Tages­ord­nung des Bundes­ka­bi­netts, so die FAZ. Nach Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung solle das reformierte EEG dann Anfang 2021 in Kraft treten. Es werde eine Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie zum intel­li­gen­ten Steu­ern umwelt­freund­li­cher Strom- und Kraft­wär­me­kopp­lungs­an­la­gen sowie weiter­ent­wi­ckel­te tech­ni­sche Stan­dards enthal­ten. Außerdem solle zur Stär­kung der Akzep­tanz neuer Wind­kraft­an­la­gen eine höhere finan­zi­el­le Betei­li­gung der Kommu­nen und der Bürger an den Ener­gie­ein­nah­men fest­ge­schrie­ben werden. Zur Vermeidung von Netzengpässen sei die regionale Steuerung für den Zubau neuer Ökostrom­an­la­gen geplant. Zudem solle der Strom von der EEG-Umlage befreit werden, der für die Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse eingesetzt werde. (de.reuters.com 25.08.20, FAZ, HB und RP 26.08.20)