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Schienenverkehr: Vorrang für Energietransporte

Nach einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie vom Bundesverkehrsministerium erarbeiteten und auf sechs Monate befristeten Rechtsverordnung zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland werde im Schienenverkehr vorübergehend Transporten von Mineralöl, Gas, Kohle und Transformatoren Vorrang gewährt. Damit solle der Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien, Stromnetzen sowie von weiteren lebenswichtigen Betrieben sichergestellt werden. Verspätungen oder Ausfälle im Personenverkehr sollen weitestgehend vermieden werden.