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Spitzenausgleich für energieintensive Betriebe bis Ende 2023 verlängert

Der Finanzausschuss habe gestern in seiner Sitzung dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs bei der Strom- und Energiesteuer um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 zugestimmt. Dadurch sollen die rund 9.000 energieintensiven Unternehmen angesichts der Energiekrise um rund 1,7 Mrd. € entlastet werden. Betriebe, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen nach den Vorgaben des Gesetzentwurfs Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs ergreifen.