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Strom- und Gaspreisbremse für industrielle Verbraucher

Die Bundesregierung habe sich in ihrem Gesetzentwurf darauf verständigt, dass die Strom- und Gaspreisbremse rückwirkend ab Januar 2023 gelten soll. Demnach solle für große Gasabnehmer aus der Industrie ein Preis von 7 Cent je Kilowattstunde netto für 70 % ihrer Verbrauchsmenge aus dem Jahr 2021 gelten. Im Strombereich werde der Preisdeckel bei einem Netto-Arbeitspreis von 13 Cent gezogen, ebenfalls für 70 % des bisherigen Verbrauchs. Industriellen Verbrauchern solle der Weiterverkauf subventionierten Gases möglich sein, unabhängig davon, ob sie die Gaspreisbremse in Anspruch nehmen oder nicht. Bedingung sei, dass Unternehmen, die Entlastungen von mehr als 2 Mio. € erhalten, 90 % der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen am Standort halten müssen.