Ukraine-Krieg: EU will Unterstützung für betroffene Unternehmen ermöglichen
Den EU-Mitgliedstaaten solle es nach einem Entwurf der EU-Kommission ermöglicht werden, vom Ukrainekrieg besonders betroffene Unternehmen zu unterstützen. Bei besonders starken Erhöhungen der Gas- und Strompreise könnten Staaten demnach z. B. Zuschüsse, Steuer- und Zahlungserleichterungen, Bürgschaften, Darlehen und Beteiligungen gewähren. Die Obergrenze solle bei 30 % der beihilfefähigen Kosten und einem Höchstbetrag von 2 Mio. € liegen. Wenn Unternehmen in Zahlungs-schwierigkeiten geraten, könnten die Staaten u. A. mit subventionierten Krediten helfen. Die Grenze betrage hier laut Entwurf 10 % des Jahresumsatzes oder 30 % der jährlichen Energiekosten. Bis Brüssel das Beihilferecht gelockert habe, werde es jedoch noch dauern. Die Bundesregierung plane daher, kurzfristig ein laufendes Kreditprogramm der staatlichen KfW-Förderbank, das „European Recovery Program“ (ERP), zu öffnen.