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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Energiekosten-Abwehrschirm

Der von der Ampel-Koalition geplante Schutzschirm in Höhe von 200 Mrd. € zur Abfederung der drastisch gestiegenen Energiekosten sei nach Ansicht des Bundesrechnungshofs verfassungs- und haushaltsrechtlich problematisch. So sei die Absicht, mithilfe des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) Kredite auf Vorrat aufzunehmen, nicht mit dem Handlungsgrundsatz der Jährlichkeit vereinbar. Für den Abwehrschirm solle der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem der Bund kreditfinanzierte Hilfen während der Coronakrise gezahlt habe, formal wiederbelebt werden. Der Bundestag wolle am 21. Oktober darüber abstimmen.