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Verlängerung der Corona-Sonderregeln

Die EU-Kommission wolle die im März beschlossenen Corona-Sonderregeln, die das Verbot staatlicher Beihilfen im Recht aussetzen, im kommenden Jahr erst einmal in Kraft lassen. Ursprünglich seine diese Regeln bis Ende 2020 befristet gewesen. Um welchen Zeitraum die Sonderregeln verlängert würden, stehe noch nicht fest, heiße es in der EU-Kommission. Die wirtschaftliche Lage sei zu fragil, um das grundsätzliche Beihilfenverbot bald wieder in Kraft zu setzen. Wahr­schein­lich werde es eine Über­gangs­re­ge­lung mit einem lang­sa­men Ausstieg aus dem groß­zü­gi­gen Beihil­fe­re­gime geben. (FAZ 18.09.20)