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Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe bis Ende September

Die Bundesregierung habe sich darauf geeinigt, die Wirtschaftshilfen für besonders belastete Unternehmen in der Corona-Krise, die bisher bis Ende Juni befristet seien, bis Ende September zu verlängern. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III erhalten Firmen und Soloselbständige Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten, wenn sie coronabedingt einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % verzeichnen. Vergleichswert sei der jeweilige Monat im Jahr 2019. Zudem sollen die Regelungen zur Kurzarbeit ebenfalls bis Ende September gelten. Unternehmen können künftig eine Personalkostenhilfe erhalten, wenn sie den Kurzarbeitergeld-Bezug ihrer Mitarbeiter früher beenden oder Beschäftigte neu einstellen.