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Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen

Mit dem Maßnahmenpaket III plane die Bundesregierung für energieintensive Unternehmen eine Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr. Damit sollen ca. 9.000 Unternehmen um rund 1,7 Mrd. € entlastet werden. Auf alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres könne eine Rückerstattung der nach Abzug der allgemeinen Steuerentlastung noch verbleibenden Energie- bzw. Stromsteuer auf Heizstoffe und Strom verlangt werden. Voraussetzungen seien, dass die Unternehmen ein Energie- und Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt habe, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden.