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Verschärfung der EU-Klimagesetze durch „Green Deal“

Die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen wird in dieser Woche im so genannten Green Deal vorschlagen, bis 2030 50-55 % weniger CO2 gegenüber 1990 auszustoßen. Da die bisherige EU-Umwelt- und Klimagesetzgebung darauf ausgerichtet war, den CO2-Ausstoß um 40 % zu reduzieren, müssen bestehende Gesetze eventuell noch einmal behandelt und verschärft werden. Dabei gehe es z.B. um die EU-Vorgaben für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, für die bisher ein Anteil von 32 % bis 2030 geplant war. Außerdem soll die Energieeffizienz um 32,5 % steigen, die Verbindungen zwischen den Stromnetzen um 15 % erhöht werden und der CO2-Ausstoß von Autos zwischen 2021 und 2030 noch einmal um 37,5 % reduziert werden. Die EU-Kommission erwarte, dass die Erhöhung der Klimaziele von 40 auf 45 % ohne Eingriff in verabschiedete Gesetze erfolgen kann. Um die verbleibenden 5 % zu erreichen, müssten aber neue Maßnahmen ergriffen und bestehende Gesetze verschärft werden. (Tagesspiegel 07.12.19)