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Versteigerung von Klimaschutzverträgen geplant

Einer Förderrichtlinie aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Folge sollen ab April Klimaschutzverträge versteigert werden. Energieintensive Unternehmen müssen demnach ein Gebot abgeben, wie viel Geld sie vom Bund benötigen, um auf eine klimaneutrale Produktion umzustellen. Diejenigen Firmen, die die geringsten Beträge vom Staat brauchen, sollen es auch erhalten. Die Klimaschutzverträge, für die voraussichtlich 68 Mrd. € zur Verfügung stehen, sollen der energieintensiven Industrie über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren die Erstattung von Mehrkosten für die Umstellung ihrer Produktion ermöglichen. Die Förderrichtlinie sehe vor, dass Unternehmen aus Klimaschutzverträgen aussteigen und damit Rückzahlungen vermeiden können, wenn im europäischen Markt, in dem sie tätig sind, mindestens 80% der Unternehmen eine klimaneutrale Produktionsweise anstreben. Während die Klimaschutzverträge ursprünglich auf die Großindustrie ausgerichtet sein sollten, stünden sie jetzt auch mittelständischen Unternehmen mit einem CO2-Ausstoß ab 10 Kilotonnen pro Jahr offen.